Pacht

Flacht Frühling 2021
Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Flacht
Vergabe von landwirtschaftlichen Pachtflächen
Die Ev. Kirchengemeinde Flacht beabsichtigt die Neuvergabe von landwirtschaftlichen Pachtflächen 
(s. Grundstücksliste unten) 
Die Pachtpreise bleiben unverändert.

Pachtdauer: 12 Jahre ab dem 1.11.2021

Eine Änderung der landwirtschaftlichen Kulturart darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verpächterin 
vorgenommen werden. Gleiches gilt für die Entfernung von Humusboden, Bäumen und Sträuchern 
oder sonstigen Anpflanzungen. 
Die Zustimmung zur Errichtung von Gebäuden oder andere bauliche Anlagen darf die Verpächterin 
insbesondere dann verweigern, wenn das Baurecht die Errichtung nicht zulässt. 
Entsprechende Absicht sollte der Bewerber bereits in der Bewerbung mitteilen.

Hinweise zum Vergabeverfahren:
Die Vergabe erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung im Zuge der Abwägung von Bewertungskriterien 
durch Zuschlag an den bestbewerteten Bewerber. 
Nach Annahme des Zuschlags wird ein Landpachtvertrag nach dem gesamtkirchlichen Muster 
der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) abgeschlossen.

Bewertungskriterien sind:
  • ordnungsgemäße Bewirtschaftung
  • regionale Herkunft des Bewerbers
  • Kirchenzugehörigkeit
  • soziale Aspekte
Personen- oder betriebsbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung in Angelegenheiten dieses 
Vergabeverfahrens bei der Ev. Kirchengemeinde Flacht und deren Aufsichtsbehörden verwendet.
Die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen sind in der Zeit vom 14.6. bis 7.7.21 zu den Bürozeiten des 
Ev. Gemeindebüros Untere Aar, Kirchgasse 23, Hahnstätten erhältlich.
Das Bewerbungsformular ist im genannten Zeitraum auch auf dieser Seite erhältlich (siehe unten)

Kontaktdaten:
Gemeindebüro Untere Aar, Kirchgasse 23, 65623 Hahnstätten – Tel. 06430 / 929 921
Kontaktperson und Funktion: Fr Heuser, Fr. Laatsch, Fr Seemann, Sekretärinnen

Wichtig:
Die Bewerbungsfrist läuft vom 14.6. bis 12.7.2021. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und kann nicht 
verlängert werden. Es zählt der Eingangsstempel des Pfarrbüros. Ein Versäumen der Frist führt zur 
Nichtberücksichtigung der Bewerbung.

Für die Ev. Kirchengemeinde Flacht

gez. Klaus Wallrabenstein, Pfr. und Vors. des Kirchenvorstand

 

 

 

Grundstücksliste zu Landpachtvertrag

Bezeichnung der Grundstücke
Gemarkung Flur Flurstück qm Gewann/Lage/Los Nutzung*
Holzheim            
Holzheim 7 52 2.674   Füllscheuer II A
Holzheim 7 52 10.967   Füllscheuer III A
Holzheim 7 52 4.483   Füllscheuer IV A
Holzheim 7 52 4.011   Füllscheuer I A
Holzheim 7 46 7026   Füllscheuer A
Holzheim 8 152/2 619   Am obersten Bach G
Flacht            
Flacht 1 25 8.585   Vor Brach Driesch unten A
Flacht 1 25 16.845   Vor Brach Driesch m+o A
Flacht 1 23 24.802   Vor Brach Driesch A
Flacht 1 1/3 1.923   Im Holzheimer Grund G
Flacht 1 1/4 12.293   Im Holzheimer Grund G
Flacht 2 42/2 15.206   In der Hölle A
Flacht 4 42/2 1.117   Auf Hansenweide G
Flacht 4 204/2 589   Unter dem Dorf G
Flacht 4 37/3 1225   Auf Hansenweide G
Flacht 4 126/1 259   In den Krautgärten A
Flacht 4 111 400   In den Krautgärten A
Flacht 10 73/2 3.216   Auf der Bäun A
Flacht 11 27 2.643   Unter Staudter Ufer A
Flacht 11 53/3 9.824   Auf der Zeil A
Flacht 13 29 4.500   In den Erlen unten A
Flacht 13 29 8.550   In den Erlen mitte+oben A
Flacht 15 25 8.116   Vor dem Walde II A
Flacht 15 25 8.300   Vor dem Walde I A
Niederneisen            
Niederneisen 1 38 5.260   Staffelerberg A A
Niederneisen 1 38 10.520   Staffelerberg B A
Niederneisen 1 38 10.520   Staffelerberg C A
Niederneisen 1 66 2.276   Dreispitzgewann G
Niederneisen 1 67 3.286   Dreispitzgewann A
Niederneisen 1 13 1.420   Staffelerberg A
Niederneisen 1 43 3.080   Hinterbach G
Niederneisen 4 30 5.840   Ober Lohrbach A
Niederneisen 16 23/2 2.762   Entersborner Au A
Niederneisen 17 28 1.420   Glockenstein A
Niederneisen 1 18 2.646   Vogelsang A
Niederneisen 27 34/2 790   Zwischen der Mühle G

 

Landnutzung *: A = Ackerland G = Grünland